Im Bundesland Hessen ist der Umgang mit LRS in der “Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR)“ geregelt.

Die Mendelssohn-Bartholdy-Schule unterstützt in den Jahrgangsstufen 5 und 6 den Deutschunterricht durch eine zusätzliche Förderung für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS). Hier das Konzept der MBS.

Zur Diagnose führen wir ein anerkanntes Testverfahren, den DRT 5, durch. Alle Schüler eines fünften Jahrgangs werden mit dem DRT überprüft. Schülerinnen und Schüler, die noch Förderbedarf haben, werden einem LRS - Kurs zugeteilt, die von unseren Deutsch-Lehrkräften unterrichtet werden.

Dabei wird zwischen 3 Strategien unterschieden:

  • •  Alphabetischer Strategie (Erkennung und Wiedergabe von Buchstaben und Lautverschriftlichung)
  • •  Orthographischer Strategie (Kennen und Anwenden von Rechtschreibregeln)
  • •  Morphematischer Strategie (Wortbildung und Silbenerkennung)

Stundenplantechnisch liegt der Förderkurs auf Band“, d.h. die Schülerinnen und Schüler haben eine zusätzliche Differenzierungsstunde (während der Lernzeit). 

In Absprache mit den Deutsch-Lehrkräften wird in einer halbjährlich stattfindenden Klassenkonferenz entschieden, ob eine Schülerin oder ein Schüler einen „Nachteilsausgleich“ (zum Beispiel verlängerte Bearbeitungszeit oder Benutzung von Hilfsmitteln) erhält. Dazu erstellt die Lehrkraft des LRS-Kurses einen Förderplan, zusätzlich zu einem möglicherweise vorhandenen Förderplan für das Fach Deutsch.

Bitte sprechen Sie bei Rückfragen die Deutsch-Lehrkraft Ihres Kindes oder auch die entsprechende Förder-Lehrkraft an.

Nach oben