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Gemeinschaft - Elternvertretung Die Elternvertretung ist eines der wichtigsten Mitwirkungsorgane für Eltern an Schulen. Sie sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung, Fortschreibung oder Änderung pädagogischer Konzepte und der Kostengestaltung, Konfliktlösung und Vermittlung innerhalb der Klasse als auch gegenüber der Schulleitung. Hierdurch soll versucht werden, die Eltern in den lebendigen Prozess des Miteinanders an einer Schule einzubinden und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern zum Wohle der Kinder zu stärken. Erst das verständnisvolle Miteinander kann die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung unserer Kinder, letztlich die pädagogisch wertvolle Bewältigung des oft doch sehr zermürbenden und anstrengenden schulischen Alltags bedeuten. Organisation Für öffentliche Schulen, so auch die MBS, sieht das Schulgesetz von Hessen regelmäßige Versammlungen aller Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einer Schulklasse ( 1-2 x im Jahr) Dieser muss, wenn erforderlich und nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer, einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend einberufen. Aus den einzelnen Klassenelternbeiräten werden sodann in einer Schulelternbeiratssitzung jeweils ein Vorsitzender und ein Stellvertreter als Schulelternbeirat (SEB) und die Wahl eines Sprechers sowie eines Stellvertreters für die Dauer von 2 Jahren vor. Die Sitzungen des SEB finden einmal im Halbjahr nach Absprache mit der Schulleitung statt. Auf Kreisebene heißt die Elternvertretung Kreiselternbeirat (KEB) und wird aus einer bestimmten Zahl Abgeordneter für jede Schulform (Realschule, Gymnasium, etc.) gebildet. Aus den Kreis- und Stadtelternbeiräten wird der Landeselternbeirat Hessen (LEB-Hessen) gebildet. Darüber hinaus ist die Vertretung der Eltern durch zu wählende Gremien auf schulischer Ebene sowie auf regionaler und überregionaler Ebene in den jeweiligen Landesschulgesetzen verankert. Mitglieder Mit einer Amtszeit bis Herbst 2014 sind derzeit als SEB der MBS gewählt: Aufgabe Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ( Schulkonferenz, Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen wie Kooperationsteam, Ganztagesbetreuung, Förderverein, Gesamtkonferenz u.a.) ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem: Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden. Weitere Hinweise für die Zuständigkeiten der schulischen Gremien finden Sie hier. |
